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Worin unterscheiden sich Sparer-Freibetrag und Sparer-Pauschbetrag? Der so genannte Sparer-Freibetrag galt bis Ende 2008 für Kapitaleinkünfte und betrug 750 EUR bzw. 1.500 EUR bei Zusammenveranlagung. Ab 2009 wurde er wegen der Einführung der Abgeltungsteuer zusammen mit dem Werbungskosten-Pauschbetrag zum so genannten Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 EUR/1.602 EUR ersetzt. Der Grund für die Zusammenlegung liegt darin, dass im Rahmen der Abgeltungssteuer die Werbungskosten grundsätzlich nicht mehr abzugsfähig sind. Der Sparer-Pauschbetrag ist auch in 2012 unverändert geblieben. Auch z.B. das kurzfristig verfügbare Tagesgeld unterliegt der Abgeltungssteuer. Eine Orientierung über die aktuell von einigen Banken gewährten Tagesgeldzinssätze finden Sie im nachfolgenden Tagesgeldzinsvergleich: Tagesgeldzinsen Festgeldzinsen Girokonten In Kürze erhalten Sie weitere Infos zum Sparerpauschbetrag auf dieser Internetseite. Wenn Sie wissen wollen, wie sich Ihr Nettogehalt in 2012 ändert, dann schauen Sie auf der Seite Gehaltsrechner 2012. Weitere Links, die Sie interessieren könnten sind: Erbschaftsteuerfreibeträge Steuererklärung-2008 Glasvitrine Steuerberaterkosten Einnahmen-Überschuss EÜR
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