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1. Wie wirkt sich der Sparerfreibetrag bzw. Sparerpauschbetrag im Rahmen der Abgeltungssteuer aus?

2. Wie kann erreicht werden, dass bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrages keine Abgeltungssteuer einbehalten wird?

3. Wie hoch ist die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge?

4. Was versteht man unter Kapitalertragsteuer?

5. Lassen sich die Kontoführungsgebühren oder Depotgebühren über dem Sparerfreibetrag als Werbungskosten geltend machen?

6. Vergleich von Girokonten

7. Festgeld als Geldanlage

8. Tagesgeld als Sparalternative

9. Depotgebühren sparen durch kostenloses Depot

10. Weitere Links für Sparer:

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Sparerfreibetrag und Sparer-Pauschbetrag für Kapitalerträge im Rahmen der Abgeltungssteuer 2008, 2009, 2010, 2011 oder 2012

Wenn Sie wissen wollen, was der Unterschied zwischen Sparerpauschbetrag und Sparerfreibetrag ist oder wie hoch der Sparerpauschbetrag im Rahmen der Abgeltungssteuer in 2012 ist, finden Sie hierzu auf dieser Seite interessante Infos.

 Sparerfreibetrag         Sparerfreibetrag        Sparerfreibetrag        Sparerfreibetrag

Worin unterscheiden sich Sparerfreibetrag und Sparer-Pauschbetrag? Der so genannte Sparer-Freibetrag galt bis Ende 2008 für Kapitaleinkünfte und betrug 750 EUR bzw. 1.500 EUR bei Zusammenveranlagung. Ab 2009 wurde er wegen der Einführung der Abgeltungsteuer zusammen mit dem Werbungskosten-Pauschbetrag zum so genannten Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 EUR/1.602 EUR ersetzt. Der Grund für die Zusammenlegung liegt darin, dass im Rahmen der Abgeltungssteuer die Werbungskosten grundsätzlich nicht mehr abzugsfähig sind. Der Sparer-Pauschbetrag ist auch in 2012 unverändert geblieben.

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Wie wirkt sich der Sparerfreibetrag bzw. Sparerpauschbetrag im Rahmen der Abgeltungssteuer aus? Die der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitalerträge können ab 2009 um den einheitlichen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 EUR bzw. 1.602 Euro bei Zusammenveranlagung gem. § 20 Abs. 9 EStG gekürzt werden. Hierzu sollte ein Fresistellungsauftrag für die entsprechenden Konten, wie etwa einem privaten Tagesgeldkonto, gestellt werden. Einbehaltene Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % (zzgl. SolZ bzw. KiSt) kann vom Finanzamt erstattet werden, falls der Sparerfreibetrag bzw. der Sparerpauschbetrag nicht in vollem Umfang ausgeschöpft wurde. Bei der Zusammenveranlagung wird der doppelte Sparerpauschbetrag auch gewährt, wenn nur einer der Ehegatten Kapitaleinkünfte bezogen hat.

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Wie kann erreicht werden, dass bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrages keine Abgeltungssteuer einbehalten wird? Damit die Banken z.B. auf Dividenden oder Zinsen bis zur Höhe des Sparerpauschbetrages keine Abgeltungssteuer einbehalten, kann ein so genannter Freistellungsauftrag gestellt werden. Nähere Informationen finden Sie unter dem Link zum Thema Freistellungsauftrag. Wenn der Freistellungsauftrag nicht gestellt bzw. nicht voll ausgeschöpft wurde, besteht die Möglichkeit zu viel einbehaltene Abgeltungssteuer durch Erklärung der Kapitalerträge erstattet zu bekommen.

Liegt das zu verstuernde Einkommen etwa noch unter dem Steuerfreibetrag bzw. Grundfreibetrag, kann beim Finanzamt auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt werden. Bei Vorlage der Nichtveranlagungsbescheinigung für das entsprechende Depot oder Tagesgeldkonto bei der Bank wird dann auch bei Kapitaleinkünften über dem Sparerfreibetrag grundsätzlich keine Abgeltungssteuer von der Bank einbehalten. Weitere Infos zur Nichtveranlagungsbescheinigung finden Sie auf Abgeltungssteuer.com.de.

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Wie hoch ist die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge? Die Höhe der Abgeltungssteuer beträgt zur Zeit 25% (Stand Februar 2012). Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die Abgeltungssteuer und gegebenfalls Kirchensteuer. Zur Ermittlung der Abgeltungssteuer etwa auf Tagesgeldzinsen oder Festgeldzinsen gibt es zahlreiche online Rechner bzw. Zinseszinsrechner. Für eine überschlägige Ermittlung der Zinsen reicht auch ein Taschenrechner.

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Was versteht man unter Kapitalertragsteuer? Die Kapitalertragsteuer (in Kurzform: KESt, KapESt oder KapErtSt) stellt eine Erhebungsform der Einkommensteuer dar. Die Kaitalertagsteuer wird als Quellensteuer von den Kapitalerträgen abgezogen und wird, soweit sie keine Abgeltungsteuer darstellt, etwa bei der Einkommensteuer entsprechend einer Einkommensteuervorauszahlung berücksichtigt. Ob es bei Abgabe eine Steuererklärung zu einer Erstattung der zu viel einbehaltenen Kapitalertragssteuer kommt, kann Ihnen ein gängiges Steuerprogramm berechnen oder ein Steuerberater beantworten. Hier gibt es Detals zur Absetzbarkeit von Steuerberaterkosten.

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Lassen sich die Kontoführungsgebühren oder Depotgebühren über dem Sparerfreibetrag als Werbungskosten geltend machen? Im Rahmen der Abgeltungssteuer also im privaten Bereich lassen sich diese Werbungskosten leider grundsätzlich nicht mehr geltend machen, auch wenn diese über dem Sparerfreibetrag liegen sollten. Die Transaktionskosten beim Kauf- und Verkauf von Wertpapieren werden allerdings von den Banken steuerlich berücksichtigt. Wer Geld sparen will, sollte demnach auch aus steuerlichen Gründen, ein Tagesgeldkonto oder Depotkonto ohne Kontoführungsgebühren oder Depotgebühren wählen.

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Vergleich von Girokonten Da mittlerweile auch auf dem Girokonto attraktive Zinsen geboten werden, die grundsätzlich der Abgeltungssteuer unterliegen, sofern der Sparerpauschbetrag überstiegen wird, finden Sie nachfolgend einen Vergleich von zumeist kostenlosen Girokonten in Tabellenform.

Girokonten



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Festgeld als Geldanlage Festgeldzinsen



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Tagesgeld als Sparalternative Auch z.B. das kurzfristig verfügbare Tagesgeld oder längerfristig angelegte Festgeld unterliegt der Abgeltungssteuer. Eine Orientierung über die aktuell von einigen Banken gewährten Tagesgeldzinssätze finden Sie im nachfolgenden Tagesgeldzinsvergleich:

Tagesgeldzinsen



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Depotgebühren sparen durch kostenloses Depot Im Rahmen der Abgeltungssteuer sind die Depotgebühren grundsätzlich nicht mehr als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Auf welchen Depotkonten keine Depotgebühren berechnet werden, können Sie der nachstehenden Tabelle entnehmen.



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Weitere Links für Sparer: Eine Alternative zum Geldsparen mit staatlicher Förderung sind auch vemögenswirksame Leistungen über den Arbeitgeber. Wenn Sie wissen wollen, wie sich Ihr Nettogehalt in 2012 ändert, dann schauen Sie auf der Seite Gehaltsrechner 2012. Weitere Links zum Thema Geld verdienen oder Geldanlage in Festgeld, Tagesgeld oder Aktien, finden Sie weiter unten. In Kürze erhalten Sie weitere Infos zum Sparerfreibetrag auf dieser Internetseite.

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