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Sparerfreibetrag und Sparer-Pauschbetrag für Kapitalerträge im Rahmen der Abgeltungssteuer 2008, 2009, 2010, 2011 oder 2012

Wenn Sie wissen wollen, was der Unterschied zwischen Sparerpauschbetrag und Sparerfreibetrag ist oder wie hoch der Sparerpauschbetrag im Rahmen der Abgeltungssteuer in 2012 ist, finden Sie hierzu auf dieser Seite interessante Infos.


 Sparerfreibetrag         Sparerfreibetrag        Sparerfreibetrag        Sparerfreibetrag

Worin unterscheiden sich Sparer-Freibetrag und Sparer-Pauschbetrag? Der so genannte Sparer-Freibetrag galt bis Ende 2008 für Kapitaleinkünfte und betrug 750 EUR bzw. 1.500 EUR bei Zusammenveranlagung. Ab 2009 wurde er wegen der Einführung der Abgeltungsteuer zusammen mit dem Werbungskosten-Pauschbetrag zum so genannten Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 EUR/1.602 EUR ersetzt. Der Grund für die Zusammenlegung liegt darin, dass im Rahmen der Abgeltungssteuer die Werbungskosten grundsätzlich nicht mehr abzugsfähig sind. Der Sparer-Pauschbetrag ist auch in 2012 unverändert geblieben.

Wie wirkt sich der Sparerfreibetrag bzw. Sparerpauschbetrag im Rahmen der Abgeltungssteuer aus? Die der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitalerträge werden Ab 2009 um den einheitlichen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 EUR bzw. 1.602 Euro bei Zusammenveranlagung gem. § 20 Abs. 9 EStG gekürzt. Hierauf kann die einbehaltene Abgeltungsteuer von 25 % (zzgl. SolZ bzw. KiSt) erstattet werden, falls diese auf die Kapitalerträge in vollem Umfang einbehalten wurde. Bei der Zusammenveranlagung wird der doppelte Sparerpauschbetrag auch gewährt, wenn nur einer der Ehegatten Kapitaleinkünfte bezogen hat.

Wie kann erreicht werden, dass bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrages keine Abgeltungssteuer einbehalten wird? Damit die Banken z.B. auf Dividenden oder Zinsen bis zur Höhe des Sparerpauschbetrages keine Abgeltungssteuer einbehalten, kann ein so genannter Freistellung gestellt werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite zum Thema Freistellungsauftrag. Wenn der Freistellungsauftrag nicht gestellt bzw. nicht voll ausgeschöpft wurde, besteht die Möglichkeit zu viel einbehaltene Abgeltungssteuer durch Erklärung der Kapitalerträge erstattet zu bekommen.

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge? Die Höhe der Abgeltungssteuer beträgt zur Zeit 25% (Stand November 2010). Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenfalls Kirchensteuer.

Auch z.B. das kurzfristig verfügbare Tagesgeld unterliegt der Abgeltungssteuer. Eine Orientierung über die aktuell von einigen Banken gewährten Tagesgeldzinssätze finden Sie im nachfolgenden Tagesgeldzinsvergleich:

Tagesgeldzinsen



Festgeldzinsen



Girokonten



In Kürze erhalten Sie weitere Infos zum Sparerpauschbetrag auf dieser Internetseite.


Wenn Sie wissen wollen, wie sich Ihr Nettogehalt in 2012 ändert, dann schauen Sie auf der Seite Gehaltsrechner 2012. Weitere Links, die Sie interessieren könnten sind:

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